Haftpflichtversicherung

BienenSchweiz hat für die Abonnenten der Schweizerischen Bienen-Zeitung mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein eine Versicherung gegen Haftpflichtforderungen abgeschlossen.

Sie deckt Forderungen bis zu einer Garantiesumme von zwei Millionen Franken für Personen- und Sachschäden, die gegen Imker/-innen als Besitzer oder Halter von Bienen erhoben werden, d.h. nur für imkerliche Tätigkeiten. Diese Versicherung haftet aber nur subsidiär, d. h. sie kommt erst dann zum Tragen, wenn die Garantiesumme der privaten Haftpflichtversicherung nicht ausreicht. Der Selbstbehalt beträgt Fr. 500.-.

Imker/-innen sind grundsätzlich für Bienenstiche nicht haftbar. Jeder Imker, jede Imkerin ist grundsätzlich selber verantwortlich, eine Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen. 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle BienenSchweiz, Jakob Signer-Strasse 4, 9050 Appenzell, Tel. 071 780 10 50, Fax 071 780 10 51, E-Mail