Erwerbsbewilligung für Desinfektionsmittel

01/24 | Wissenschaft und Praxis
Elena Di Labio, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), (elena.dilabio@blv.admin.ch) und Robert Lerch, apiservice gmbh/Bienengesundheitsdienst (BGD), (robert.lerch@apiservice.ch)

Für die Sanierung von Seuchenständen wenden wir in der Imkerei Desinfektionsmittel an, die dem Gesetz der Vorläuferstoffe unterliegen. Zum Kauf der beiden Desinfektionsmittel Halades 01 und Aldekol DES Aktiv brauchen private Anwender ab sofort eine Bewilligung.

Vorläuferstoffe sind Chemikalien, die zur Herstellung von explosionsfähigen Substanzen verwendet werden können. Sie finden sich in verschiedenen Produkten für Haushalt und Hobby. Aufgrund der hohen Konzentration von Wasserstoffperoxid fallen die Desinfektionsmittel Halades 01 und Aldekol DES Aktiv, welche in den Technischen Weisungen des BLV zur Bekämpfung von Faulbrut beziehungsweise Sauerbrut gelistet sind, unter diese Bestimmung (siehe Vorläuferstoffverordnung VVSG, SR 941.421).

Privatpersonen*, die diese Produkte erwerben wollen, müssen sich deshalb vorgängig beim fedpol registrieren lassen und eine Erwerbs­bewilligung beantragen. Im Normalfall erfolgt die kostenpflichtige Bewilligung des Gesuchs innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen und ist drei Jahre gültig. Informationen zu den Vorläuferstoffen und Unterlagen für die Registrierung finden Sie auf der fedpol-Webseite (https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/explosivstoffe/vorlaeuferstoffe.html).

Die Verkaufsstellen ihrerseits sind verpflichtet, bei jeder Abgabe von solchen Produkten die Erwerbsbewilligung vorgängig zu kontrollieren und den Verkauf in ihrem System zu erfassen.

Diese Massnahmen gelten nicht für den Einsatz der Desinfektionsmittel durch professionelle Anwender. Bei Sanierungen von Faul- oder Sauerbrut-betroffenen Bienenständen können BGD und die von den kantonalen Veterinärdiensten beauftragten Bieneninspektoren Halades 01 und Aldekol DES Aktiv wie gewohnt ohne vorgängige Registrierung beziehen und anwenden.

Diese EU-weit geltenden Massnahmen erschweren es Personen, ein von der Imkerschaft eingesetztes Produkt für illegale Tätigkeiten zu nutzen, und erhöhen damit die Sicherheit auch in unserem Land.

*Berufsimkerinnen und -imker benötigen keine Erwerbsbewilligung

fedpol-Erklärvideos zum Kauf (oben) und Verkauf (unten) der bewilligungspflichtigen Desinfektionsmittel.
fedpol-Erklärvideos zum Kauf (oben) und Verkauf (unten) der bewilligungspflichtigen Desinfektionsmittel.

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