Mehr als nur ein Erstöffnungsschutz

05/23 | Wissenschaft und Praxis
Markus Michel, Bienenprodukte BienenSchweiz, (markus.michel@bienenschweiz.ch)

Mit der Teilnahme am apisuisse-Goldsiegel Programm garantieren Imkerinnen und Imker ihrer Kundschaft eine einwandfreie Honigqualität. Bisher konnte das Siegel nur mit Erstöffnungsschutz angebracht werden – neu gibt es auch Alternativen, die zusätzlichen Ansprüchen gerecht werden und schon lange nachgefragt wurden.

Goldsiegel-Imkerinnen und Imker lassen ihren Betrieb regelmässig von Betriebsprüferinnen und -prüfern kontrollieren und verpflichten sich so, über die geltenden Lebensmittelgesetze hinaus beste Honigqualität zu garantieren. Im Fokus stehen bei den Kontrollen die Bienenhaltung nach guter imkerlicher Praxis, die vorschriftsgemässe und rückstandsfreie Behandlung der Bienenkrankheiten, die Hygiene und Sauberkeit bei der Honigernte und -verarbeitung sowie die Verpackung und Lagerung. Das Goldsiegel von apisuisse ist das einzige Label, welches ausschliesslich für den Honig und die Imkerei bestimmt ist. Schweizweit haben sich aktuell rund 4200 Imkerinnen und Imker dem Programm angeschlossen.

Neue Möglichkeiten

Teilnehmende Imkerinnen und Imker müssen auf ihrem Honigglas immer einen Erstöffnungsschutz anbringen. Traditionell wurde dies mit dem Siegel gelöst. Apisuisse erhielt jedoch immer wieder Rückmeldungen von Imkerinnen und Imkern, die eine individuelle Etikette gestaltet haben und so zum Beispiel aus Designgründen einen eigenen Erstöffnungsschutz bevorzugten. Auch Imkerinnen und Imker, die bereits andere Labels verwendeten oder eine maschinelle Etikettierung anwendeten, empfanden die eingeschränkte Einsatzmöglichkeit des Siegels als unpraktisch. Aus diesen Gründen hat apisuisse entschieden, das Goldsiegel nun in verschiedenen Varianten anzubieten, wodurch eine flexiblere Gestaltung möglich ist. Neu stehen den Goldsiegel-Imker/-innen neben dem klassischen Siegel mit Erstöffnungsschutz zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung.

  • Einerseits ist dies das Goldsiegel als wabenförmiger Aufkleber ohne Erstöffnungsschutz, welches auf dem Honigglas gut sichtbar angebracht wird. Dabei ist zwingend ein alternativer Erstöffnungsschutz notwendig. Der Aufkleber kann, wie alle Goldsiegel, ab sofort beim Betriebsprüfer, bei der Betriebsprüferin der Sektion erworben werden und ist schon bei den ersten Imkerinnen und Imkern im Gebrauch.
  • Andererseits kann das Goldsiegel neu auch direkt in die eigene Etikette eingedruckt werden. Dafür steht je nach Grundfarbe der Etikette eine schwarze oder weisse Variante zur Verfügung, damit Kontrast und Lesbarkeit erreicht werden. Das Siegel muss deshalb mindestens 23 mm breit sein (analog der mittleren, klassischen Variante). Wie bei den Aufklebern, ist für die Nutzung dieses Siegels ein Goldsiegel-Zertifikat Voraussetzung. Die Benutzung wird in einem Lizenzvertrag geregelt. Vor dem Druck muss das Gut-zum-Druck bei der Geschäftsstelle BienenSchweiz eingeholt werden. Der Preis für die Anwendung wird von der Geschäftsstelle je nach Lizenzprodukt in Rechnung gestellt und ist von der geernteten Honigmenge pro Kalenderjahr abhängig. Imkerinnen und Imker verpflichten sich deshalb zu einer Ernte- und Abfülldeklaration (Selbstdeklaration) am Ende der Saison – dafür kann im Web-Shop von BienenSchweiz je nach Erntemenge einfach das entsprechende Produkt gekauft werden. Auch hier muss immer ein alternativer Erstöffnungsschutz verwendet werden. Die Details zu den einzelnen Varianten sowie die Preise für die Druckversion finden Sie in den Tabellen. Stellen Sie einfach das Antragsformular für den Lizenzvertrag mit Beilagen der Geschäftsstelle zu.

Neues Honigreglement

Die Richtlinien für die Teilnahme am Programm sind im Honigreglement (QR-Code oben rechts) geregelt. Wie bereits in der letzten Ausgabe der Bienen-Zeitung (SBZ 04/2023) beschrieben, wurde das Honigreglement an verschiedenen Punkten angepasst. Wichtig zu erwähnen ist hier sicherlich die Fütterung in Trachtlücken: Wenn möglich sollte den Völkern immer genügend Honig als Futter belassen werden. Muss dennoch gefüttert werden, gilt sowohl für die Flüssigfütterung als auch die Fütterung mit Futterteig eine Absetzfrist von mindestens zwei Wochen.

Jetzt mitmachen!

Die neuen Goldsiegel-Varianten sind vielfältig einsetzbar und ermöglichen den Imkerinnen und Imkern eine gestalterische Flexibilität, die vorher auf diese Weise nicht möglich war und schon lange nachgefragt wurde. So kann zum Beispiel auch stärker auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kundschaft eingegangen werden. Zusätzlich können Siegel und Erstöffnungsschutz nun einfacher mit anderen regionalen Labels kombiniert und den eigenen Designansprüchen bei der Etikette angepasst werden. Falls Sie noch nicht am Goldsiegel-Programm teilnehmen, melden Sie sich bei der Betriebsprüferin oder dem Betriebsprüfer ihrer Sektion. Er wird ihnen Auskunft über den Ablauf der Kontrolle geben und mögliche Unsicherheiten klären. Zeigen Sie mit dem Goldsiegel Ihrer Kundschaft, dass Sie es mit der Honigqualität ernst meinen, sie bereit sind, Ihren Produktionsprozess von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen und dass sie stolz auf Ihren Honig – einem reinen Naturprodukt – sind.

Dieser Artikel könnte
Ihnen auch noch gefallen