Alle für die Bekämpfung der Wachsmotte angewandten Mittel müssen in der Schweiz zwingend zugelassen sein. Für die Essigsäure fehlt eine offizielle Zulassung. Nach dem Wegfall dieser Säure ist auf dem Schweizermarkt legal kein Biozid gegen Wachsmotten mehr erhältlich.
Ab sofort darf Essigsäure gegen die Wachsmotten (Galleriinae) nicht mehr verwendet werden. Bis anhin wurde der Säureeinsatz von den Behörden noch toleriert. Dies ist nun aber nicht mehr der Fall. Im Rahmen der Kontrollen der Primärproduktion wird der Einsatz von Bioziden künftig genauer überprüft.
Die Wachsmotten ernähren sich von Eiweissen (Proteinen), die sich als Nymphenhäutchen an den Rändern der bebrüteten Zellen ablagern oder von Bienenbrot. Je mehr davon auf gelagerten Waben vorhanden ist, desto besser entwickeln sich in den warmen Monaten die Wachsmotten.
Im Merkblatt 4.4.2. Wabenlagerung empfiehlt der Bienengesundheitsdienst bebrütete Honigwaben und solche, die Pollen enthalten, direkt nach der Ernte einzuschmelzen. Futterwaben eignen sich nur zur temporären Lagerung und sollten möglichst rasch verwendet oder bei Temperaturen unter 12 °C gelagert werden.
Sehr viele Imker/-innen brauchen seit Längerem keine Biozide mehr, um die Wachsmotten zu bekämpfen. Es ist nicht zuletzt dieser Tatsache geschuldet, dass die Bekämpfungsmittel dagegen nicht in genügender Menge verkauft wurden und sich eine Zulassung für die Vertreiber nicht mehr rechnete. Folgende technische und physikalische Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Wachsmotten haben sich durchgesetzt:
Vorbeugung
- Nur helle, unbebrütete und pollenfreie Honigwaben aufbewahren.
- Futter- und Honigwaben getrennt voneinander aufbewahren. Brutwaben nicht lagern, sondern einschmelzen. Brutwaben, die in Kontakt mit chemisch-synthetischen Varroaziden gelangt