Büroarbeiten in der Imkerei

01/26 | Wissenschaft und Praxis
Sarah Grossenbacher, Redaktion Schweizerische Bienen-Zeitung (sarah.grossenbacher@bienenschweiz.ch)


Die Winterbehandlungen sind erledigt und es kehrt Ruhe am Bienenstand ein. Wer noch nicht dazugekommen ist, nutzt jetzt die Zeit, Büroarbeiten zu erledigen.

Alle Formulare können Sie unter www.bienen.ch/downloads herunterladen. Wenn die Stockkarten während der Saison regelmässig und sorgfältig geführt werden, lassen sich die nötigsten Formulare am Ende des Jahres ohne grossen Aufwand ausfüllen und Sie sind auch für kommende Primärproduktionskontrollen gewappnet. In der nächsten Ausgabe zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Stockkarten zu führen – digital oder klassisch auf Papier. Foto: Sarah Grossenbacher

Alle Formulare können Sie unter www.bienen.ch/downloads herunterladen. Wenn die Stockkarten während der Saison regelmässig und sorgfältig geführt werden, lassen sich die nötigsten Formulare am Ende des Jahres ohne grossen Aufwand ausfüllen und Sie sind auch für kommende Primärproduktionskontrollen gewappnet. In der nächsten Ausgabe zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, die Stockkarten zu führen – digital oder klassisch auf Papier. (Foto: Sarah Grossenbacher)

Bestandeskontrolle, Behandlungsjournale und Co. gehört zur Imkerei wie die Honigernte oder die Jungvolkbildung. Zugegeben: Kaum jemand füllt die Formulare mit Begeisterung aus. Doch als Tierhalter/-innen und Lebensmittelproduzent/-innen sind wir der Dokumentation verpflichtet. Die gute Nachricht: Vieles ist schneller abgehakt, als man denkt. Folgende Formulare sind für Imkerinnen und Imker Pflicht und müssen für mindestens drei Jahre aufbewahrt werden:

Die Bestandeskontrolle

 

Wozu braucht es dieses Formular?

Die Bestandeskontrolle hält fest, wie viele Völker ein Imker oder eine Imkerin hat, und welche Veränderungen im Laufe des Jahres passiert sind – etwa Zu- und Abgänge oder Standortwechsel (inkl. Begattungseinheiten). Diese Dokumentation hilft, im Notfall rasch nachvollziehen zu können, wo Völker stehen und wie sie sich bewegt haben. So können Krankheiten, wie zum Beispiel die Sauerbrut, schneller eingedämmt werden.

Welche Angaben braucht es?

Wichtig: verfassen Sie pro Bienenstand ein Formular. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Formularvorlage des Bundesamtes verwenden. Folgende Angaben sind dort ent­halten:

  • Name und Adresse der Imkerin oder des Imkers, Betriebsnummer
  • Standort der Völker, Fluradresse und Koordinaten des Bienenstandes
  • Anzahl eingewinterter und ausgewin­terter Völker. Stichtage, falls nicht anders vom Kanton festgelegt: Einwinterung: 1. November des Vorjahres, Auswinterung: 1. April des aktuellen Jahres
  • Zu- und Abgänge während des Jahres (z. B. Ableger, Schwärme, Zukäufe, Verluste, Standortwechsel / Verstellungen)
  • Datum und Unterschrift
  • Sie können eigene – auch elektronische – Formulare verwenden, solange die bereits erwähnten Angaben enthalten sind.

Selbstkontrolle Honigernte

 

Wozu braucht es dieses Formular?

Das Formular unterstützt Imkerinnen und Imker dabei, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Selbstkontrolle nach Art. 26 des Lebensmittelgesetzes nachzukommen. Jede Person, die Honig herstellt oder abgibt, muss nachweisen können, dass der Honig sauber, sicher und korrekt produziert wurde. Durch die Dokumentation sorgt das Formular für Rückverfolgbarkeit nach Art. 28 des Lebensmittelgesetzes.

Welche Angaben braucht es?

Zur Unterstützung der Imkerinnen und Imker stellt apisuisse das Formular «Selbstkon-trolle Honigernte» zur Verfügung. Dokumentiert wird dort das Erntedatum, die Honigsorte (zum Beispiel Blütenhonig, Waldhonig), die Losnummer, die Menge, der Wassergehalt, die sensorische Prüfung, ob der Honig «honigtypisch» ist und weitere Bemerkungen.

Vergessen Sie in diesem Zusammenhang das Rückstellmuster (250 g) nicht!

Auf dem Formular können auch die Weiterbildungen erfasst werden, dies ist jedoch nur für Siegelimker/-innen Pflicht.

Varroabehandlungsjournal und Inventarliste

 

Wozu braucht es dieses Formular?

Die Aufzeichnungen helfen sicherzustellen, dass Honig und andere Bienenprodukte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wer Lebensmittel herstellt, muss nachweisen können, dass er sauber arbeitet und die Regeln der «guten Herstellungspraxis» einhält. Dazu gehört auch, den Einsatz von Tierarzneimitteln lückenlos zu dokumentieren. Das Behandlungsjournal zeigt, welche Mittel wann und wie eingesetzt wurden – eine wichtige Grundlage der Selbstkontrolle und der Primärproduktionskontrolle. So bleibt die Lebensmittelsicherheit gewährleistet und im Fall einer Kontrolle ist klar nachvollziehbar, ob alles korrekt ablief.

Welche Angaben braucht es?

Am einfachsten verwenden Sie die Vorlage des BLV. Sie können aber wiederum eigene (auch elektronische) Systeme verwenden, falls alle wichtigen Angaben dort enthalten sind. Als Teil der Inventarliste dürfen auch chronologisch geordnete Kaufbelege verwendet werden. 

Behandlungsjournal:

  • Welcher Stand oder welches Volk behandelt wurde
  • Name und Konzentration des Arznei­mittels / Dispenser
  • Verwendete Menge
  • Datum der ersten und letzten Anwendung
  • Bezugsquelle des Arzneimittels

Inventarliste:

  • Bezugsdatum
  • Handelsname
  • Menge in Konfektionseinheiten
  • Bezugsquelle, respektive Person, die Mittel zurücknimmt
  • Entsorgung von allfälligen Resten (Datum, Menge, Art der Entsorgung, Entsorgungsstelle)

Erfassungsplatt zur Selbstkontrolle und Risikoanalyse von Betriebsweise und Hygiene

Wozu braucht es dieses Formular?

Gemäss Lebensmittelgesetz Art. 28 müssen die Lebensmittel sowie die Nutztiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen rückverfolgbar sein. Dies wird unter anderem mit den bereits erwähnten Formularen (Bestandeskontrollen, Behandlungsjournal) erzielt. Das apisuisse-Formular Erfassungsblatt zur Selbstkontrolle und Risikoanalyse von Betriebsweise und Hygiene ergänzt diese. Es stellt eine vereinfachte Form der Selbstkontrolle dar, die für kleine Betriebe vereinbart wurden.

Welche Angaben braucht es?

Im Formular werden Themen rund um die Wachsmottenbekämpfung, den Wabenbau, die Varroabehandlung, die Fütterung, Honigernte, -lager­ung, und -verarbeitung, sowie möglichen Zukauf festgehalten.

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