Der Winter naht

11/24 | Arbeitskalender
Werner Hengartner, Ronwil, Waldkirch, (werner.hengartner55@gmail.com)



Mit den sinkenden Temperaturen rücken die Bienen im November zur Wintertraube zusammen. Die Arbeit am Bienenstand beschränkt sich jetzt vorwiegend auf die Winterbehandlung und einzelne Kontrollgänge.

Im November bestehen die Völker vorwiegend aus Winterbienen. Ideal wäre nun eine Volksstärke von 7000 oder mehr Bienen. Je stärker das Volk eingewintert wird, desto stärker wintert es wieder aus. Winterbienen überdauern den ganzen Winter und sorgen dafür, dass die erste Brut ausgangs Winter gepflegt wird. Kleine Völker können Anfang November noch vereinigt werden. Denn von einem schwachen Volk – sollte es den Winter überstehen – ist im Frühjahr keine Honigernte zu erwarten. Zudem sind schwache Völker krankheitsanfälliger und es besteht die Gefahr, dass das Volk auch im Verlauf des Frühlings nie richtig in Schwung kommt.

Beobachtungen notieren

In der Imkerei ist es enorm wichtig, die Natur zu beobachten und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Im Frühjahr können wir den Klimawandel am Blühzeitpunkt messen. Doch auch im Winter beginnen wir mit den ersten Beobachtungen: Wann habe ich den ersten Frost? Gab es längere Frostperioden und wie stark ist das Volk beim Einwintern? Aufzeichnungen über solche Daten helfen uns, zu verstehen, weshalb ein Volk den Winter gut oder schlecht überstanden hat. Eine grobe Schätzung der Volksstärke beim Einwintern gibt uns Sicherheit in der Völkerführung. Das kann auch dazu führen, dass sich unsere Betriebsweise verändern muss. Vielleicht müssen Sie die Völker gezielter selektieren und grosszügiger vereinen. Oder wurden die Jungvölker zu spät gebildet und hatten beim Aufbau zu wenig Pollen? War die Varroabelastung zu gross, sodass die Winterbienen kurzlebiger waren?

Sind die Völker zur Frühjahrsblüte gesund und gross, sodass sie genügend Flugbienen haben, können diese auch bei frühem Vegetationsbeginn Pollen und Nektar sammeln und genügend Futter zum Aufbau der Völker einbringen.

Oxalsäurebehandlung im November

Eine Faustregel besagt, dass die Völker etwa drei Wochen nach dem ersten Frost brutfrei sind und wir danach die Winterbehandlung mit Oxalsäure durchführen können. Je nach Region und Höhenlage kann es aber sein, dass der Frost im November lange auf sich warten lässt. Das kann teilweise auch dazu führen, dass man den brutfreien Zustand verpasst, da einzelne Völker ab Weihnachten bereits wieder erste, zwar noch kleine, Brutnester anlegen. Gewissheit erhalten wir, indem wir an einem warmen Novembertag die Beute öffnen und auf Brutfreiheit kontrollieren. Ist noch Brut vorhanden, verschieben wir die Behandlung besser oder kratzen noch vorhandene Brut auf.

Die Oxalsäure können wir träufeln, sprühen oder sublimieren (geläufig als «verdampfen» bezeichnet). Persönlich lass ich die Behandlung mit Oxalsäure durch einen Imkerkollegen aus dem Verein Anfang Dezember durchführen. Er hat ein Verdampfergerät, das mit der richtigen Temperatur die Oxalsäure im Magazin oder Schweizerkasten verdampft. Das verwendete Oxalsäuredihydrat-Pulver geht dabei direkt vom festen in den gasförmigen Zustand, ohne sich zuerst zu verflüssigen (Sublimation). Das beginnt bei einer Temperatur von 157 °C und endet kurz vor 189,5 °C. Bei zu hohen Temperaturen zersetzt sich die Säure. Nach der Sublimation verteilen sich die feinen Kristalle in der Beute. Diese lösen sich durch die feuchte Stockluft auf und wirken wahrscheinlich durch die entstehende saure Stockumgebung oder als Kontaktgift auf die Milben (wie die organische Säure genau auf die Varroamilben wirkt, ist leider weiterhin noch nicht zweifelsfrei wissenschaftlich geklärt). Im trockenen Zustand ist Oxalsäuredihydrat (als Salz) nicht mehr sauer und verliert somit seine Wirkung auf die Milben. Aus diesem Grund wird beim Träufeln eine Oxalsäurelösung verwendet. Dank dem zugemischten Zucker haftet die Lösung besser am Körper der Bienen und wird aufgrund des Putztriebs der Bienen in der Folge gut in den Völkern verteilt.

Beim Verdampfen der Oxalsäure werden die Fluglöcher mit feuchten Tüchern abgedichtet.
Bei Temperaturen über 8 °C können die Bienen auch mit Oxalsäure besprüht werden. Dabei kann im gleichen Schritt die Kontrolle auf Brutfreiheit gemacht werden.

Ausrüstung und Temperatur müssen passen

Bei der Behandlung müssen wir uns schützen. Mit einer Schutzbrille, säurefesten Handschuhen und einer Schutzmaske (FFP2) für das Verdampfen und Sprühen sowie langärmliger Kleidung erreichen wir dieses Ziel. Bei der Träufel- und Sprühmethode verwenden wir Oxuvar 5 ,7 %, beim Verdampfen Varroxal oder Api-Bioxal. Die übrigen Materialien sind in den entsprechenden BGD-Merkblättern 1.3.1. Sprühbehandlung, 1.3.2. Träufelbehandlung oder 1.3.3. Verdampfen von Oxalsäure beschrieben.

Je nach Temperaturverlauf ist es gar nicht so einfach, den richtigen Zeitpunkt für die Oxalsäurebehandlung gegen Varroa zu finden. Während die Sprühbehandlung bei einer Aussentemperatur von mindestens 8 °C gemacht werden kann, muss die Temperatur bei der Träufelbehandlung unter 5 °C liegen. Für das Verdampfen wird eine Aussentemperatur von mindestens 4 °C empfohlen.

Eine Kontrolle des Behandlungstotenfalls auf den Unterlagen ist entscheidend, um die Wirksamkeit zu überprüfen. Fallen innert zwei Wochen über 500 Milben auf die Unterlage, müssen die Bienen nochmals mit Oxalsäure behandelt werden. Bei erstmaliger Träufelbehandlung ist eine zweite Oxalsäurebehandlung zwingend durch Verdampfen oder Sprühen durchzuführen, da das für die Bienen verträglicher ist.

Es ist also lohnenswert, wenn Sie verschiedene Methoden für die Winterbehandlung kennen. So können Sie die teilweise kurzen Phasen der Brutfreiheit optimal nutzen und sind weniger vom Temperaturverlauf abhängig. Zudem bietet es Ihnen eine gewisse Flexibilität für eine mögliche zweite Behandlung.

Nach der Winterbehandlung prüfe ich den Varroatotenfall. Sind nach zwei Wochen mehr als 500 Varroamilben gefallen, behandle ich noch ein zweites Mal.
Nach der Winterbehandlung prüfe ich den Varroatotenfall. Sind nach zwei Wochen mehr als 500 Varroamilben gefallen, behandle ich noch ein zweites Mal.

Totenfall im November

Normalerweise kümmern sich die Bienen selbst um die Beseitigung der gestorbenen Bienen am Boden. Ich habe mir aber angewöhnt, dass ich, auch wenn im Bienenhaus nicht mehr viel zu tun ist, die Fluglöcher kontrolliere, ob sie nicht mit toten Bienen verstopft sind.

Notwendige Aufzeichnungen à jour halten

Imkerinnen und Imker haben nun Zeit, die notwendigen Aufzeichnungen zu vervollständigen. Dabei können die Stockkarte oder Notizen in einer anderen Form eine nützliche Quelle sein. Die nachstehenden Unterlagen müssen bei einer Primärkontrolle vorgewiesen werden:

  • Das Varroa-Behandlungsjournal muss im laufenden Jahr abgeschlossen werden. Da sind die durchgeführten Behandlungen mit den Tierarzneimitteln (zum Beispiel Ameisen- und Oxalsäure) zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind jeweils drei Jahre aufzubewahren.
  • Der Einkauf, die Rückgabe oder Vernichtung von Tierarzneimitteln sind in der Inventarliste zu notieren. Auch diese Aufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren.
  • Es gilt, auch die geernteten Mengen an Honig und gegebenenfalls den Handel damit zu dokumentieren. Dabei sind Losnummern zu vergeben und Rückstellmuster beiseitezulegen. Diese sind gemäss dem Zeitraum, für welche die Haltbarkeit auf der Etikette aufgeführt wurde, aufzubewahren.
  • Goldsiegelimker/-innen müssen zusätzlich das apisuisse-Erfassungsblatt zur Selbstkontrolle und Risikoanalyse der Betriebsweise und Hygiene ausfüllen. Dies ist auch für Nicht-Goldsiegelimker/-innen empfehlenswert.
Wichtige Dokumente: Die Inventarliste, das Behandlungsjournal, die Dokumentation der Honigernte sowie die Bestandeskontrolle. Diese können alle unter: https://bienen.ch/downloads/gesetze-reglemente heruntergeladen werden. Auch der Imkerkalender bietet die Formulare im Kleinformat an.
Wichtige Dokumente: Die Inventarliste, das Behandlungsjournal, die Dokumentation der Honigernte sowie die Bestandeskontrolle. Diese können alle unter: https://bienen.ch/downloads/gesetze-reglemente heruntergeladen werden. Auch der Imkerkalender bietet die Formulare im Kleinformat an.

Wassergehalt des 2024er-Honigs

Beim Schleudern des Sommerhonigs habe ich mit dem Refraktometer den Wassergehalt gemessen. Liegt dieser normalerweise im Schweizerkasten bei etwa 16,5 %, so habe ich dieses Jahr einen Wert von 18 % abgelesen. Das habe ich darauf zurückgeführt, dass sich beim Schleudern des Zementhonigs die flüssigen Teile gelöst hatten, während die kristallisierten Anteile in der Honigwabe geblieben waren. Da es mich interessierte, ob meine Vermutung richtig ist, habe ich Markus Michel, den Verantwortlichen für Bienenprodukte bei Bienen Schweiz, angefragt.

Einleitend zu seiner Antwort macht Markus Michel die Aussage, dass wir über den Zementhonig nicht ganz alles wissen. Er hat aber meine Vermutung bestätigt und dies mit der Trennung von Fructose und Glucose begründet. Melezitose ist ein Dreifachzucker aus zwei Glucosemolekülen und einem Fructosemolekül. Diese verzuckern sehr unterschiedlich. Er meinte aber auch, dass die Bienen den Honig eventuell gar nicht erst genug verarbeitet hatten und dieser somit noch nicht reif war.

Die Haltbarkeit des Honigs ist mit einem erhöhten Wassergehalt eingeschränkt. Markus Michel empfiehlt, einen Wassergehalt von 17,5 % anzustreben. Je höher der Wassergehalt ist, desto grösser ist die Gefahr der Phasentrennung und Gärung des Honigs. Eine Lagerung an einem warmen Ort und Sonnenlicht fördert diesen Prozess und es wird zusätzlich HMF (Hydroxymethylfurfural) gebildet.

Als Imker/-innen sind wir bestrebt, einen qualitativ hochwertigen Honig an unsere Kundschaft zu verkaufen. Dabei stellt sich die Frage, ob ein Honig mit einem Wassergehalt von mehr als 17,5 % in Verkehr gebracht werden soll. In meinem Fall ist nun die richtige Lagerung, nämlich an einem eher dunklen und kühlen Ort, wichtig. Theoretisch darf ich nun den Honig regulär verkaufen, da er immer noch unter den gesetzlichen 20 % Wassergehalt liegt (für Goldsiegelimker/-innen gelten maximal 18,5 %). Ab einem Wassergehalt von über 18 % empfiehlt Markus Michel aber dringend, die Haltbarkeit auf maximal ein Jahr zu beschränken. Honig darf auch gemischt werden, um einen niedrigeren Wassergehalt zu erreichen. Dabei bin ich als Imker/-in verantwortlich, dass ich die Rückverfolgbarkeit der Chargen sicherstelle (Rückstellmuster und Losnummer). Wenn ich Angaben zur Region mache, ist es zwingend, dass die Honige aus derselben Region stammen. Zudem mische ich Blüten- und Sommerhonige nicht miteinander.

Wurde der Honig im Deckelwachsschmelzer erwärmt, müsste die Enzymaktivität im Labor getestet werden, um allfällige Wärmeschäden zu erkennen. Das Erwärmen von Honigwaben im Deckelwachsschmelzer entspricht aber nicht der guten imkerlichen Praxis. Honig mit einem Wärmeschaden darf nur als Backhonig in den Verkauf gebracht werden.

Weitere Informationen zur Honigqualität finden Sie unter folgendem Link:

www.bienen.ch/imkerei/honigqualitaet/

Imkern im November: Was gibt es jetzt zu tun?

  • An einem warmen Tag die Völker auf Brutfreiheit kontrollieren.
  • Die Winterbehandlungen vorbereiten und durchführen.
  • Kontrollgänge am Bienenstand machen.
  • Gesetzliche Formulare vervollständigen.
  • Honigverkauf vorbereiten.

(www.bienen.ch/merkblatt)

1.3.1 Sprühbehandlung

1.3.2. Träufelbehandlung

1.3.3 Verdampfen mit dem Varrox-Verdampfer

4.3. Überwinterung

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