Als Lebensmittelproduzenten werden an uns bezüglich Hygiene hohe Ansprüche gestellt, welchen wir entsprechen müssen. Aber auch die Bienen leisten ihren Beitrag. Sie haben ihre Strategien und Verhaltensweisen, um sich gesund zu halten. Ein Miteinander verspricht Erfolg.
Wer Honig verkauft oder verschenkt, verpflichtet sich, gewisse Hygienestandards einzuhalten. So haben Kundinnen und Kunden die Garantie, ein einwandfreies Produkt zu erwerben und kommen in den Genuss eines hochwertigen Honigs.
Auch ohne das Goldsiegel oder vergleichbare Gütesiegel, müssen die Herstellenden garantieren können, dass ihr Produkt für die Gesundheit der Konsumenten sicher ist. Sie müssen dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, und sind zu einer Selbstkontrolle verpflichtet.
Die Hygienemassnahmen beginnen auf dem Bienenstand und enden mit dem Verkauf durch die Imkerin oder den Imker. Jeder einzelne Schritt ist unter Einhaltung der Vorschriften auszuführen und muss nachvollziehbar sein. Mittels Kontrollen Primärproduktion wird dies von den Kantonen überprüft. Gerätschaften, Behältnisse ebenso wie die Räume, in denen die Lebensmittel verarbeitet werden, müssen einwandfrei sauber sein. Eine Verunreinigung des Endproduktes muss in jedem Moment ausgeschlossen werden können. Das Tragen von sauberer Kleidung und eine hygienische Umgebung sind während der Gewinnung und Verarbeitung von Imkereiprodukten ein Muss. Essen, Trinken oder Rauchen sind dabei verboten.
Wabenhygiene
Sowohl für das Produkt Honig wie auch für die Betriebsweise der Imkerei gelten für Goldsiegelimker/-innen strengere Vorschriften als die gesetzlich vorgeschriebenen. Neben Aspekten der Hygiene in der Verarbeitung unseres Honigs gelten ausserdem Bestimmungen für die Wabenerneuerung. Der Wabenbau soll zyklisch verjüngt werden. Alte Waben müssen spätestens nach drei Jahren eingeschmolzen und fachgerecht umgearbeitet werden, denn darin können sich Krankheitserreger befinden, welche die Gesundheit der Bienen