Vernehmlassung PSMV: Stellungnahme apisuisse 

| BienenSchweiz

Anlässlich der Erneuerung der Schweizer Pflanzenschutzmittelverordnung hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die neue Verordnung sieht gravierende Veränderungen im Prozess der Zulassung von Pflanzenschutzmittel vor, welche von unterschiedlichen Naturschutzverbänden stark kritisiert werden. Im Interesse aller Bestäuberinsekten unterstützt apisuisse die Vernehmlassungsantwort der Umweltallianz. Für Bienen und Bestäuber ist ein hoher Schutzstandard gegenüber Pestiziden elementar. Deshalb reicht apisuisse eine entsprechend kritische Stellungname ein. Das Dokument steht zur Verfügung und kann auch von Imkervereinen eingereicht werden. 

Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) regelt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz und wird alle 10 Jahre erneuert. Die vorgeschlagene Version sieht eine Totalrevision vor, die insbesondere das Zulassungsverfahren und die Gebührenordnung optimieren soll. Durch die Zusammenlegung der Verfahren zur Erneuerung und gezielten Überprüfung, sowie die Angleichung der Verordnung an EU-Standards, erhofft sich der Bund eine effizientere Bewertung bestehender Pflanzenschutzmittel. Die Revision sieht vor, dass künftig alle Grundstoffe, die in der EU-Zugelassen sind, auch in der Schweiz anerkannt werden sollen. Auch die Definition von Wirkstoffen mit geringem Risiko soll an EU-Standards angepasst werden, um deren Anerkennung beizubehalten.  

In Übereinstimmung mit der Schweizer Umweltallianz fordert apisuisse in seiner Vernehmlassungsantwort, dass die hohen Standards der Schweiz weiterhin gewährleistet werden. Dies beinhaltet, dass weiterhin eine eigenständige Prüfung für problematische Pestizide durchgeführt wird. Die neue Verordnung könnte fatale Folgen für die Umwelt in der Schweiz haben, da durch die Neuerung rund 50 problematische Wirkstoffe, darunter 10 sehr problematische, ohne weitere Prüfunge bewilligt werden könnten. Aufgrund von fehlenden Abkommen ist das Prüfungsverfahren und die Zusammensetzung der Pflanzenschutzmittel für die Schweizer Behörden nicht transparent einsehbar.  

Für Bestäuberinsekten ist auch die Qualitätssicherung der Pflanzenschutzmittel sehr wichtig, da sie sehr sensibel auf Pestizide reagieren können und in den letzten Jahren mehrere Fälle von verunreinigten Pestiziden nachgewiesen werden konnten. Die Stoffe waren unter anderem mit Insektiziden verunreinigt und führten zu gravierenden Vergiftungsfällen von Bienenvölkern.  

Die eigenständige Prüfung ist für die Biodiversität und insbesondere Bestäuberinsekten daher unerlässlich. Für apisuisse ist es von grösster Wichtigkeit, dass die Risikobeurteilung stets auf dem neusten Kenntnisstand beruht und die Gefährdung der Bestäuberinsekten durch neue Richtlinien beurteilt werden, die momentan noch fehlen.  

Während des Vernehmlassungsverfahrens können alle interessierten Parteien eine Antwort einreichen. Jeder kantonale aber auch lokale Imkerverein ist also eingeladen, die Vorlage von apisuisse zu übernehmen und im eigenen Namen einzureichen. 

Das Vernehmlassungsverfahren läuft noch bis am 29. März 2024. Einsendungen (als Word-Dokument) an: vernehmlassungen@blv.admin.ch

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