Wenn Honig nicht mehr Honig ist: Der Kassensturz-Bericht vom 11. Februar 2025 kam zum Schluss, dass in die Schweiz importierter Honig grösstenteils gefälscht oder gepanscht ist! Und die gute Nachricht: Die drei Schweizer Honige wurden als echt identifiziert. Glück gehabt oder Zufall?
Das Potenzial eines solchen Berichtes kann gravierend sein. Wir arbeiten:
- ohne Antibiotika
- ohne Zuckerfütterung im Sommer
- mit kurzen Transportwegen
- mit hohen Tierschutz- und Umweltschutzstandards.
Und dann steht unser Glas im Regal neben Fake-Honig, der die formalen Importvorschriften erfüllt, aber chemisch verfälscht ist. Für die Konsumenten ist dies nicht erkennbar. Die Etiketten sehen korrekt aus, die Preise sind tief und der Betrug bleibt verborgen. Und genau hier kommt das Goldsiegel ins Spiel!
Ein Rückblick
Honig ist ein Lebensmittel, das bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts kontrolliert wird – die Geburtsstunde der Honigkontrolle. 1940 wurde die Honigkontrolle in der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung verankert. Wer den Anforderungen der Vorschriften entsprach, erhielt ein «kontrolliert».
1995 führte der Bund das Prinzip der Selbstkontrolle ein: Jede Imkerin und jeder Imker verpflichtet sich zur Selbstkontrolle, unaufgefordert und eigenverantwortlich.

Was bedeutet diese Selbstkontrolle für uns konkret?
Die Selbstkontrolle umfasst eine
- Eingangskontrolle: Wie bin ich zum Wirtschaftsvolk gekommen? Welche Materialien (Futtermittel, Wachs, Behandlungsmittel etc.) habe ich gebraucht und wo in welcher Qualität bezogen?
- Prozesskontrolle: Wie und wann habe ich gefüttert? Wie und wann habe ich unter welchen hygienischen Verhältnissen geerntet? Wie und wann habe ich abgefüllt und gelagert? Mit welcher Deklaration habe ich verkauft oder geschenkt?
- Endkontrolle des Produktes Honig: Analysestichproben
- Die Selbstkontrolle (inkl. einer minimalen Dokumentation) umfasst die gesamte Produktionskette von den Roh-, Ausgangs- und Hilfsstoffen bis zum Verzehr; beim Honig also: von der Blüte bis aufs Brot.
Goldsiegel – oft unterschätzt
Um dem Anspruch «von der Blüte bis aufs Brot» tatsächlich gerecht zu werden, war man in der Imkerszene mit den Anforderungen und der Umsetzung unzufrieden und beurteilte das Label «kontrolliert» als nicht mehr aussagekräftig: Nicht bloss die Ernte, sondern die gesamte Betriebsweise und Produktionskette, die «ganze Imkerei», sollten in den Fokus rücken. Dazu entwickelte der VDRB* ein ganzheitliches Kontrollkonzept: Das Honigreglement (HR) und das Qualitätslabel «Siegelimker:in/goldenes Qualitätssiegel» wurden eingeführt.
Das Label «Goldsiegel» ist ein Qualitätsmanagement-Programm (QM) und garantiert:
- Honig Schweizer Herkunft – kurze Wege
- Rückverfolgbarkeit bis zum Stand – Produktionskette
- Produktionsrichtlinien – kein Fake-Honig
- regelmässige, unabhängige Kontrollen – Glaubwürdigkeit und Sicherheit
Das «Goldsiegel» bringt die hohe und kontrollierte Qualität eines Schweizer Honigs zum Ausdruck – flüssiges Gold. Die Goldsiegel-Kriterien berücksichtigen und integrieren alle vorgegebenen Auflagen, die eine Imkerei im Rahmen der Gesetzgebung zu berücksichtigen und zu erfüllen hat. Ergänzend kommen eine eigenverantwortliche Weiterbildungspflicht und ein gegenüber den gesetzlichen Vorgaben tieferer Wassergehaltswert beim Honig von maximal 18,5% dazu.

Die Gegenüberstellung macht deutlich, dass das Goldsiegel-Programm
- uns Imker und Imkerinnen im konsequenten Einhalten und Nachkommen der gesetzlichen Auflagen unterstützt,
- uns motiviert, eigenverantwortlich das persönliche Imker-Know-how weiter hoch und à jour zu halten und
- mit einem maximalen Wassergehaltswert von 18,5% auf eine hohe Produktqualität des Honigs zielt.
Primärproduktionskontrolle
Seit dem 1. Januar 2017 gilt im Zuge des neuen Schweizer Lebensmittelrechts die Primärproduktionskontrolle (PrP) auch für Imkereien. Bei der PrP-Kontrolle stehen die hygienisch einwandfreie Gewinnung von Bienenprodukten, der korrekte und fachgerechte Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln, die Bienenhaltung und der Tierverkehr auf dem Prüfstand.
Die Anforderungen des Goldsiegels sind eine ideale Vorbereitung auf die obligatorische PrP-Kontrolle – sie erfolgt alle 10 Jahre – und umgekehrt sind mit einer erfolgreichen PrP bereits sehr viele Goldsiegel-Kriterien erfüllt. PrP und Goldsiegel sind eng miteinander verknüpft.
Goldsiegel und Fake-Honig, wie passt das zusammen?
Das Goldsiegel ist ein Qualitätslabel spezifisch für Schweizer Honig. Der Kassensturzbefund vom 11. Februar 2025 ist der Output verantwortungsbewusster Bienenhaltung und Honiggewinnung. Und warum soll ein derartiges Qualitätsprodukt nicht mit einem spezifischen Label wie dem Goldsiegel ausgezeichnet werden?
Das Siegel bietet Konsumenten seit 20 Jahren die Sicherheit, einen hochwertigen und rückstandsfreien Schweizer Bienenhonig kaufen und geniessen zu können. Es bürgt für Qualität von der Blüte bis aufs Brot!
- Der Honigskandal zeigt klar: Vertrauen braucht Beweise!
- Ohne Rückverfolgbarkeit und Kontrolle verliert echter Honig, unser Schweizer Honig, an Glaubwürdigkeit.
- Das Goldsiegel von apisuisse bietet diese Sicherheit.
Und zum Schluss noch dies:
Das Goldsiegel integriert mich in der Imker-Community:
- Wie nutze ich meine Zugehörigkeit in einem Imkerverein?
- Wie profitiere ich von der Betriebsprüfung im Rahmen des Goldsiegelprogramms?
- Welchen Wert hat für mich der Austausch mit dem Betriebsprüfer?
- Was bewirkt das Goldsiegel auf meinen Honigprodukten?
Die Antworten auf diese Fragen verdeutlichen, dass ich mit Gleichgesinnten vernetzt bin, mir in meiner Betriebsweise Sicherheit gebe, ich mit meinen Produkten allen gesetzlichen und qualitativen Anforderungen nachkomme und dass ich auf meine Produkte stolz sein darf.
*«BienenSchweiz – Imkerverband der deutschen und rätoromanischen Schweiz» ist seit dem 21. April 2018 der neue Name und ersetzt «VDRB» (Verein deutschschweizerischer und rätoromanischer Bienenfreund)