Aktualitäten und Neuerungen rund um das Goldsiegel

04/23 | Allgemein
Sarah Grossenbacher, Redaktion Schweizerische Bienen-Zeitung, (sarah.grossenbacher@bienenschweiz.ch)

Ende Januar trafen sich die Betriebsprüfer/-innen zur obligatorischen Weiterbildung, an der verschiedene Erneuerungen rund um das Goldsiegel diskutiert und wichtige Fragen beantwortet wurden.

Die diesjährige Weiterbildung der Betriebsprüfer/-innen in Landquart und Zollikofen zeigte, dass der Wechsel zu einer einjährig, statt zweijährig, stattfindenden Veranstaltung von allen Seiten sehr geschätzt wurde.

Honigqualität sicherstellen

Markus Michel, Ressortleiter Bienenprodukte BienenSchweiz, berichtete aus der Honigkommission. Das Jahr 2021 hat gezeigt, wie heikel die Situation werden kann, wenn während der Honigsaison das Wetter nicht mitspielt und die Honigräume bereits aufgesetzt sind. So wurde den Völkern teilweise Futterteig gegeben, mit der Annahme, dass dieser nicht umgetragen werde. Das ist aber nicht der Fall (siehe zum Beispiel: SBZ 03/2017, S. 16–17). Bisher war das im Honigreglement nicht klar geregelt und wurde nun dementsprechend angepasst: Neu gilt auch für Futterteig, wie bereits mit der Flüssigfütterung, eine Absetzfrist von zwei Wochen. Markus Michel betont aber, dass eigentlich zwei Wochen nicht reichen, die Wahrscheinlichkeit eines Umtragens aber stark sinkt. Zusätzlich soll für die Lagerung des Honigs eine Temperatur von 15 Grad angestrebt werden, damit der HMF-Gehalt relativ stabil bleibt.

Die Honigqualität wird aber auch durch den Wassergehalt beeinflusst. Hier empfiehlt Markus Michel, die Waben am Morgen bei trockenem Wetter zu ernten oder einfach den Honig länger in den Völkern reifen zu lassen. Zudem begünstigt die Bienenflucht einen hohen Wassergehalt. Alternativ könnte der zu feuchte Honig aber auch mit eigenem oder zugekauftem Siegelhonig gemischt werden, um einen Ziel-Wassergehalt von ungefähr 17,5 % zu erreichen. Auch wenn an Imkermessen immer wieder Honigtrocknungsanlagen ausgestellt und anscheinend auch verkauft werden, so ist die aktive Trocknung des Honigs in der Schweiz nicht erlaubt, da dabei dem Honig Bestandteile entzogen werden. Es empfiehlt sich jedoch, vor der Ernte den Honigraum zu entfeuchten und eine Luftfeuchtigkeit unter 50 % anzustreben.

Markus Michel, Ressortleiter Bienenprodukte BienenSchweiz, informierte die Betriebsprüfer/-innen über neue Anpassungen in den verschiedenen Dokumenten rund um die Honigqualität.

Etiketten im Fokus

Auch Unsicherheiten und Erneuerungen bezüglich der Etikette wurden besprochen. So muss zum Beispiel die Etikette zwingend am Glas angeklebt sein und darf nicht nur an einer Schnur angebracht werden. Auch die Frage, ob Lebensmittel einen Erstöffnungsschutz brauchen, wurde klar beantwortet: Grundsätzlich ist ein Erstöffnungsschutz nicht notwendig, wird aber unbedingt empfohlen, um die Qualität des Produktes sicherzustellen. Goldsiegel-Imker/-innen müssen zwingend einen Erstöffnungsschutz verwenden. Anstelle des Goldsiegels können hier in Zukunft aber auch eigene Kreationen verwendet werden. Das Goldsiegel-Label muss in diesem Fall aber in anderer Form auf dem Glas ersichtlich sein: Neu ist das Goldsiegel auch als wabenförmiger Aufkleber verfügbar. Alternativ kann es auch in die eigene Etikette gedruckt werden. Die Kosten sind dann in einem Lizenzvertrag geregelt und abhängig von der Honigmenge. Da es beim korrekten Etikettieren einiges zu beachten gibt, schlägt Markus Michel vor, dies als Prüfthema für das Jahr 2023 zu wählen und bei den Betriebsprüfungen ein spezielles Augenmerk darauf zu legen.

Propolis – ein wahrer Schatz

Mit ihrem Vortrag über die Propolis überzeugte Franziska Ruprecht sicher einige Anwesende, dem wertvollen Produkt in der kommenden Saison etwas mehr Beachtung zu schenken und vielleicht sogar selbst zu ernten und weiterzuverarbeiten. Propolis hat unter anderem entzündungshemmende, antivirale und auch antibiotische Eigenschaften und ist somit ein vielfältiges, natürliches Heilmittel. Franziska Ruprecht gab dann auch konkrete Tipps und zeigte, was man bei der Ernte von Propolis beachten muss und wie man es weiterverarbeitet. Am besten gibt man das Propolisgitter gleich nach der Ernte in den Tiefkühler und belässt es dort für mindestens 24 Stunden. Danach kann die Propolis einfach vom Gitter entfernt werden, später zu Pulver zerkleinert und im Alkohol während 4–6 Wochen gelöst werden. Die anschliessende Diskussion und Fragen zeigten, dass das Thema auf grosses Interesse stiess und von den Betriebsprüferinnen und -prüfern sicherlich auch in die Sektionen getragen wird.

Franziska Ruprecht sprach über die vielen positiven Eigenschaften der Propolis und rief alle auf, diesen wertvollen Stoff aus dem Bienenvolk zu nutzen.

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