Die Passion für die Bienen über den Tod

01/26 | BienenSchweiz
Silena Wegmann, Stiftung für die Bienen (silena.wegmann@bienenschweiz.ch)

Ein klar geregelter Nachlass nimmt Angehörigen schwierige Entscheidungen ab. Dazu gehört auch, wohin Trauernde im Sinne des Verstorbenen spenden können. Wer den Bienen nahe steht, kann dies in einer Gedenkspende oder einem Vermächtnis ausdrücken.

Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, kann unangenehm sein. Für die Hinterbliebenen ist es aber meist eine grosse Entlastung, wenn der geliebte Mensch seine letzten Wünsche im Fall des Todes hinterlassen hat. Denn sie müssen dann zahlreiche Entscheidungen treffen. Dazu gehören auch grundlegende Fragen, etwa an wen Menschen spenden sollen, um dem Verstorbenen zu gedenken. Unsere Antwort: Wieso nicht an die Stiftung für die Bienen? In der Todesanzeige einer Imkerin oder eines Imkers könnte es dann heissen: «Statt Blumen gedenke man der Stift­ung für die Bienen.» Angehörige müssen wissen, dass es die Stiftung für die Bienen gibt und dass der Verstorbene diese unterstützen möchte. In der Schweiz werden pro Jahr Millionen von Franken vererbt. Häufig werden dabei nicht nur die Verwandten bedacht, sondern auch wohltätige Institutionen. Denn viele Menschen haben das Bedürfnis, einen Teil ihres Vermögens einem guten Zweck zukommen zu lassen. Auch hier stellt sich wieder die Frage: Wieso nicht an die Stiftung für die Bienen denken?

Wem zu Lebzeiten die Bienen und der Schutz ihrer Lebensräume am Herzen lag, kann in seinem Testament ein Vermächtnis (auch Legat genannt) machen. So kann das eigene Engagement über den Tod hinaus weit­ erwirken. Wie das genau geht, erfahren Sie im Interview mit Martin Schwegler, der als Rechtsanwalt auch Menschen bezüglich ihres Nachlasses berät. Weil das Nachdenken über den eigenen Tod schwierig ist, bietet die Stiftung für die Bienen weitere Unterstützung an bei Fragen rund um die Testamentserstellung. Für eine einfache Testamentserstellung arbeitet die Stiftung neu mit DeinAdieu zusammen.

Nachlass regeln und Testament verfassen

Fünf Fragen an Martin Schwegler – Rechtsanwalt, Präsident BienenSchweiz und Stiftungsrat der Stiftung für die Bienen

Warum lohnt es sich, schon früh über den eigenen Nachlass nachzudenken?

Weil man nie weiss, wann der Tod auf einen wartet. Im Leben gibt es verschiedene Phasen. Ist man noch jung, so muss man dafür schauen, dass der plötzliche Tod für die hinterbliebenen Angehörigen nicht zu einer finanziellen Belastung wird. Im Rentenalter rückt die Frage in den Vordergrund, wer was erben soll. Oft will man Streit unter den Erben vermeiden. Allerdings hinterlassen viele Menschen keine Nachkommen oder möchten ihnen nicht alles Vermögen vermachen. Dann gilt es zu überlegen, wer den Nachlass – ganz oder teilweise – erhalten soll.

Was spricht dafür, ein Testament zu verfassen?

Ein Testament macht dann Sinn, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und andere Menschen und Organisationen berücksichtigen möchte, anstatt nur die Nachkommen oder Verwandten. Dabei gilt es, die Pflicht­teile von Kindern oder Ehegatten zu berücksichtigen. Seit der Revision des Erbrechts 2023 ist der Pflichtteil der Eltern abgeschafft und jener der Kinder 50% und nicht mehr 75% des gesetzlichen Erbanteils.

Es macht aber andererseits auch deshalb Sinn, weil damit ein möglicher Streit der Erben etwas weniger wahrscheinlich ist. Sobald man etwas kompliziertere Vermögensverhältnisse hat, muss man sich unbedingt professionell beraten lassen.

Was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist?

Ohne letztwillige Verfügung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sind leibliche Kinder vorhanden, erhalten diese das Vermögen. Sind keine eigenen Kinder da, erben die Verwandten auf der elterlichen oder grosselterlichen Ebene. Hat man gar keine Verwandten mehr, würde der Staat erben. Das kommt aber meines Wissens fast nie vor.

Wie kann man eine gemeinnützige Organisation im Nachlass berücksichtigen?

Der Gesetzgeber bietet zwei Möglichkeiten: das Vermächtnis oder die Erbeneinsetzung. Letztere sollte man nur wählen, wenn man sich vorher beraten liess. Soll lediglich ein bestimmter Betrag an eine gemeinnützige Organisation fliessen, genügt es, dies im Testament festzuhalten – Fachbegriffe wie Vermächtnis oder Legat sind dabei nicht nötig.

Wie erstellt man am besten ein Testament?

Auch das kommt auf die Situation an. Je komplizierter die Verhältnisse, umso eher sollte man ein Testament nicht eigenhändig machen, sondern durch eine Notariatsperson beurkunden lassen. Ist die Vermögenssituation hingegen nicht kompliziert und werden verhältnismässig geringe Beträge an Nichterben übertragen, so kann man dies auch in einem eigenhändigen Testament machen. Nur muss man darauf achten, dass man dies von A-Z von Hand schreibt und datiert. Als Hilfestellung kann man ein Testament über DeinAdieu verfassen lassen und dieses dann handschriftlich übertragen.

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