Die Bienenvölker sind nun in der Winterruhe. Auch für uns Imker/-innen ist es ruhiger geworden und wir haben Zeit, den Weihnachtsverkauf zu organisieren und die Winterbehandlung vorzubereiten. Es bleibt aber auch Zeit, neues theoretisches Wissen aufzubauen und bereits Gelerntes aufzufrischen.
Die Kontrollen am Stand sind von Oktober bis Ende Februar immer die gleichen: Fliegen bei Sonnenschein und Temperaturen ab zehn Grad noch alle Völker? Sind alle Beuten sturmsicher fixiert? Sind die Flugbretter sauber und sind die Fluglöcher frei von toten Bienen und Schnee?

Bodenfrost
Schon bald muss die Winterbehandlung durchgeführt werden. Immer wieder höre ich die Aussage «zwischen Weihnacht und Neujahr habe ich am besten Zeit». Die Restentmilbung durch die Winterbehandlung muss aber früher durchgeführt werden. Sobald die Völker brutfrei sind, sitzen alle Varroamilben auf den Bienen und schädigen diese nicht nur durch ihr Fressverhalten, sondern verbreiten durch ihren Biss auch Viren.
Der Bienengesundheitsdienst empfiehlt, die Völker vor der Winterbehandlung auf Brutfreiheit zu kontrollieren. Ist noch geschlossene Brut vorhanden, kann diese bei der Kontrolle mit einer Abdeckelungsgabel geöffnet werden. Ich selbst öffne meine Völker im Winter nicht. Ich schaue im November morgens aus dem Fenster und notiere mir, wann ich den ersten Bodenfrost sehe und schreibe mir das Datum in die Agenda und zähle 21 Tage dazu. Es sind 21 Tage, weil die Entwicklung der Biene vom Ei zum Schlupf 21 Tage dauert und ich den Bienen zutraue, dass sie beim ersten Bodenfrost fühlen, dass jetzt definitiv der Winter angebrochen ist. Die Rechnung geht zum Beispiel so: Der erste Bodenfrost wurde am 10. November notiert und 21 Tage werden dazugezählt. Das ergibt den 1. Dezember. Das heisst, ich führe die Winterbehandlung am 1. Dezember durch oder sobald die Temperatur für meine Behandlungsmethode stimmt. Ich wende