In «normalen» Jahren bringt uns der Monat Juni eine unterschiedlich grosse Trachtlücke. Nektarquellen versiegen, und Honigtau, der durch eine grosse Anzahl verschiedener Blattlausarten produziert wird, ist noch nicht vorhanden. Im vergangenen Jahr ging das Eintragen ohne Lücke nahtlos vom Nektar- in den Honigtauhonig über.
Eine Trachtlücke kann bekanntlich grosse Auswirkungen auf das weitere Bestehen der Bienenvölker haben. Die Völker müssen immer genügend Futterreserven haben. In diesen Grundsatz passt die Trachtlücke natürlich nicht. Völker, die zu wenig Vorräte besitzen, können ihren Nachwuchs nicht normal versorgen. Die Aufzucht der jungen Arbeiterinnen verringert sich, zugleich entsteht eine mangelhaft ernährte Bienengeneration. Diese Mangelernährung kann auch durch sofortige Notfütterung nicht wettgemacht werden. Das Volk benötigt einige Monate – zwei bis drei Generationen –, bis es sich wieder erholen kann. Diesen Umstand können wir ganz einfach umgehen, indem wir den Bienen die nötige Reserve an eingetragenem Blütenhonig im Stock zurücklassen. Durch diese Massnahme erübrigt sich jede Zwischentrachtfütterung, beispielsweise mit Futterteig.
Den Idealfall, der uns das vergangene Jahr gebracht hatte, können wir nicht als Normalfall ansehen. Im Jahr 2025 hatten wir die Situation, dass der Honigtau direkt nach dem Nektar einsetzte. In einigen Regionen wollte er dann fast nicht mehr aufhören. Imkerfreunde aus dem Entlebuch berichteten mir: «Ich muss schon wieder schleudern!»

Sollte der schlimmste Fall eintreten und wir müssen die Völker im Juni bei fehlender Honigtautracht unterstützen, können wir eine Futterwabe hinter das Schied oder einen Futterteig auf das Volk geben. Natürlich ist bei dieser Massnahme der Honigraum nicht aufgesetzt. Nach einer Fütterung ist für das erneute Aufsetzen des Honigraumes eine Wartefrist von zwei