Das apisuisse Goldsiegel für die Schweizer Honig-Herstellung aus kontrollierter Produktion ist das einzige Qualitätslabel ausschliesslich für Schweizer Honig. Das Label gibt es seit 15 Jahren. Rund 4250 oder 24 % der insgesamt 18 000 Imker/-innen in der Schweiz nehmen am Goldsiegel-Programm teil. In diesem Artikel wird ein vergleichender Überblick über die verschiedenen bekannten Labels gegeben.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse sind Fleischprodukte, Milchprodukte aller Art, Gemüse und Obst usw. Die Labels wie BIO, Suisse Garantie, alpinavera etc. gelten für die gesamte Palette der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Honig fristet im Vergleich bei allen Labels ein Schattendasein, weil Honig in vergleichsweise geringerem Umfang erzeugt wird und allenfalls auch, weil er nicht von Landwirtinnen und Landwirten produziert wird, sondern von Imkerinnen und Imkern – einer im Vergleich ebenfalls kleineren Anzahl von Produzenten.
Nachfolgend ein Vergleich der Kosten (Tab. I), der Kriterien für die Bienenhaltung (Tab. II) und der Kriterien für den Honig (Tab. III) folgender ausgewählter Labels, Siegel und Erstöffnungsschutze (einfachheitshalber hier summarisch als «Label» bezeichnet): VSI, Suisse Garantie, BIO SUISSE, demeter, alpinavera, Miel de Pays de Vaud und apisuisse Goldsiegel.
VSI-Siegel mit Eindruck
Trägerschaft: Verband Schweizerischer Imkereifachgeschäfte
Homepage: www.vsi-schweiz.ch
Bemerkung: Das VSI-Label bietet die Möglichkeit eines Aufdrucks von Daten wie zum Beispiel der Mindesthaltbarkeit. Es wurde bisher als Qualitätssiegel angepriesen, obwohl keine Qualitätskontrolle angeboten oder gefordert wurde. Es ist ein reiner Erstöffnungsschutz für Honiggläser, den jede / r Imker/-in kaufen kann. Im neuen VSI-Katalog 22 / 23 wird es jetzt korrekt als Erstöffnungsschutz bezeichnet.
Suisse Garantie
Trägerschaft: Agro Marketing Suisse, die Vereinigung der landwirtschaftlichen Branchenorganisationen; für Honig der Verein Schweizer Wanderimker VSWI
Homepage: www.wanderimker.ch
Bemerkung: Der VSWI hat aktuell 190 Mitglieder, vertritt also nur einen winzigen Anteil der Schweizer Imkerschaft im Vergleich zu apisuisse mit seinen über 18 000 Imker/-innen. Im Branchenreglement werden die Vorgaben des Lebensmittelgesetzes, inklusive Tierseuchengesetz, der Hygiene- und Dokumentationsvorschriften etc. wiederholt. Ausser beim Wassergehalt des Honigs mit 18 % gibt es keine speziellen strengeren Kriterien, die erfüllt werden müssen.
demeter
Trägerschaft: Schweizerischer Demeter Verband mit dem Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft
Homepage: https://demeter.ch/
demeter-verband/
Bemerkung: Demeter beruft sich auf die ganzheitliche Naturphilosophie von Rudolf Steiner, dem Begründer der Anthroposophie, einer spirituellen Weltanschauung, deren wesentliche Inhalte nach seiner Darstellung auf hellseherischen Einblicken in eine geistige Welt beruhen. Die Vorgaben gehen über die Richtlinien der bio-organischen Produktion hinaus. Wesentlich sind beispielsweise der Naturwabenbau im Brutraum sowie auch der Verzicht auf Königinnenzucht und auf den systematischen Einsatz von Absperrgittern.
Miel de Pays de Vaud
Trägerschaft: Fédération Vaudoise des Sociétés d‘Apiculture (FVA), die sich für die Qualität und das Marketing von zertifiziertem Honig aus der Waadt einsetzt.
Homepage: https://www.apiculture.ch
Bemerkung: Das FVA-Reglement lehnt sich stark an das Goldsiegel-Reglement an. Die Bienenstände müssen im Kanton Waadt stehen; Wanderimkerei ist nicht erlaubt. Es gibt spezielle Vorschriften für Wabenhonig.
apisuisse Goldsiegel
Trägerschaft: apisuisse als Dachorganisation der drei Regionalverbände BienenSchweiz (Deutsche und Rätoromanische Schweiz), SAR (Romandie) und FTA (Tessin mit Misox).
Homepage: www.apisuisse.ch
Bemerkung: einziges Qualitätssiegel ausschliesslich für Schweizer Honig; mit Abstand geringste Zertifizierungskosten und Preis je Goldsiegel inkl. Erstöffnungsschutz.
Abschlussbemerkungen
Der Bekanntheitsgrad des Goldsiegels bei den Honigkonsumentinnen und -konsumenten muss noch stark gesteigert werden. Hier liegen Bio Suisse und die regionalen Labels im Vorsprung. Darum ist es umso erfreulicher, dass Coop sich 2021 entschieden hat, für sein Segment «Miini Region» nur noch Goldsiegel-Honige zuzulassen (siehe die Schweizerische Bienen-Zeitung Ausgabe Juli 2021, Seite 22). Nur mit den Grossverteilern im Boot kann der Bekanntheitsgrad des Goldsiegels ausgebaut werden. Zudem strebt apisuisse eine Zusammenarbeit mit regionalen Labels an. Mit dem Goldsiegel als Zertifikat für gute imkerliche Praxis könnte die bisher rein regionale Zertifizierung wesentlich aufgewertet werden. Diese beiden Bestrebungen ergänzen sich optimal.
Danksagung
Dem Präsidenten von BienenSchweiz, Mathias Götti-Limacher, danke ich sehr für das kritische Lesen des Manuskripts und die verschiedenen Verbesserungsvorschläge.
Tabelle I: Kostenvergleich der ausgewählten Honig-Siegel und Label
Label | VSI-Siegel | Suisse Garantie | Bio Suisse | Demeter | Alpina Vera | Miel de Pays de Vaud | Goldsiegel |
Logo | |||||||
Lizenzgebühr | Keine | CHF 50 pro Benutzungs- berechtigung | CHF 100 pro Jahr | CHF 50 pro Jahr | Keine | Keine; gratis Honiganalyse | Keine |
Zertifizierung | Keine | CHF 400 bis 600 | CHF 170 | CHF 275 erstes Jahr; CHF 325 ab zweitem Jahr | CHF 300 bei Standinspektion; CHF 195 bei Imkertreffen | CHF 40 plus 10 Rappen pro kg Honig | CHF 30 |
Zertifizierungs- periode | Keine | Alle 3 Jahre | Jährlich | Jährlich | Alle 2 Jahre | Alle 4 Jahre | Alle 4 Jahre |
Siegel / Logo | Eine Grösse; nur Bögen | Wird ins Etikett gedruckt | Wird ins Etikett gedruckt | Wird ins Etikett gedruckt | Wird ins Etikett gedruckt | Eine Grösse; nur Bögen | 3 Grössen auf Bögen und auf Rollen |
Erstöffnungs- schutz | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Ja | Ja |
Siegelkosten | 15 Rappen | Nicht relevant | Nicht relevant | Nicht relevant | Nicht relevant | 10 Rappen | 9 Rappen |
Jährliche Kosten pro Honigglas bei 1000 Gläsern | 15 Rappen | 20 Rappen | 27 Rappen | 35 Rappen | 25 Rappen inkl. Goldsiegel; 42 Rappen inkl. BIO | 16 Rappen | 9.75 Rappen |
Tabelle II: Kriterien der ausgewählten Siegel und Label betreffend Bienenhaltung
Label | Suisse Garantie | Bio Suisse | Demeter | Miel de Pays de Vaud | Goldsiegel |
Logo | siehe Logos | siehe Logos | siehe Logos | siehe Logos | siehe Logos |
Standort | CH, FL und 10 km Auslandsstreifen; ÖLN | Im 3 km Radius wird 50 % der Fläche nach ÖLN oder Bio bewirtschaftet; fern von Verschmutzungsquellen | Im 3 km Radius wird 50 % der Fläche nach ÖLN oder Bio bewirtschaftet; fern von Verschmutzungsquellen | Exklusiv Kanton Waadt; Wanderimkerei nicht erlaubt | Ausreichende Trachtquellen |
Beuten | GIP | Plastik- oder Styroporbeuten für Wirtschaftsvölker nicht erlaubt | Plastik- oder Styroporbeuten für Wirtschaftsvölker nicht erlaubt | Nur Holz | GIP |
Waben / Wachs | Rückstandsanalyse vorgeschrieben; Thymol max. 5 mg / kg | Rückstandsanalyse vorgeschrieben; Thymol max. 5 mg / kg | Rückstandsanalyse vorgeschrieben; Naturwabenbau | Waben- erneuerung ¹⁄3 pro Jahr | Waben- erneuerung ¹⁄3 pro Jahr |
Fütterung | Kein GenTech-Futter als Vorgabe im Reglement, wobei in der Schweizer Imkerei generell kein GenTech-Futter eingesetzt werden darf | Bio-Futter; genügend Honigvorräte zur Überwinterung | Bio-Futter; genügend Honigvorräte; Reizfütterung nicht erlaubt | 14 Tage Absetzfrist bei Flüssig- und Teigfütterung | 14 Tage Absetzfrist bei Flüssig- und Teigfütterung |
Königinnenzucht | Erlaubt | Erlaubt | Verboten | Erlaubt | Erlaubt |
Dokumentation | Bestandes- und Selbstkontrolle; Warenflüsse | Völkerverzeichnis; Warenflüsse; Behandlung; Fütterung | Völkerverzeichnis; Warenflüsse; Behandlung; Fütterung | Bestandes- und Selbstkontrolle; Weiterbildung; Fütterung; Behandlung | Bestandes- und Selbstkontrolle; Weiterbildung; Fütterung; Behandlung |
Vorsorge; Behandlung; Varroa | Drohnenschnitt; Ameisen- / Oxalsäure; Thymol; Hyperthermie | Drohnenschnitt; Ameisen- / Oxalsäure; Liste FiBL; Thymol nicht erlaubt; Hyperthermie | Drohnenschnitt; Liste FiBL; Hyperthermie | Gemäss Bienengesundheitsdienst | Drohnenschnitt; Ameisen- / Oxalsäure; Thymol; Hyperthermie |
Deklaration | Reglement; Logo | Reglement; Knospe | Reglement; Logo; Zertifizierungsstelle; Standort; Erntedatum | Reglement mit Checkliste; FVA-Siegel | apisuisse Honigreglement mit Checkliste; Goldsiegel |
Alpina Vera – Goldsiegel oder BIO ist Voraussetzung, Deklaration: Reglement; Logo
Tabelle III: Kriterien der ausgewählten Siegel und Label betreffend Honig
Label | LMG | Suisse Garantie | Bio Suisse | Demeter | Miel de Pays de Vaud | Goldsiegel |
Logo | Mindestanforderung für alle Imker/-innen | |||||
Honig Wassergehalt | max. 20 %; Klee- und Heidehonig max. 23 % | 18 %; reif; Wieder- verflüssigung bei max. 40 °C | 18 %; reif; verdeckelt; Wieder- verflüssigung bei max. 40 °C | 18 %; reif; verdeckelt; keine Erwärmung | 18,5 %; reif; verdeckelt; Wieder- verflüssigung bei max. 40 °C | 18,5 %; reif; verdeckelt; Wieder- verflüssigung bei max. 40 °C |
Honig HMF | max. 40 mg / kg | LMG (max. 40 mg / kg) | LMG (max. 40 mg / kg) | LMG (max. 40 mg / kg) | max. 15 mg / kg | max. 15 mg / kg |
Thymol | Kein Grenzwert | Kein Grenzwert | Kein Grenzwert, darf aber nicht eingesetzt werden | Kein Grenzwert, darf aber nicht eingesetzt werden | Kein Grenzwert | max. 0,8 mg / kg |
1,4 Dichlor- benzen | max. 0,01 mg / kg | LMG (max. 0,01 mg / kg) | LMG (max. 0,01 mg / kg) | LMG (max. 0,01 mg / kg) | Kein Grenzwert | max. 0,001 mg / kg |
Naphthalin | max. 0,01 mg / kg | LMG (max. 0,01 mg / kg) | LMG (max. 0,01 mg / kg) | LMG (max. 0,01 mg / kg) | Kein Grenzwert | max. 0,001 mg / kg |
VSI-Siegel – Es wird keine Qualitäts-kontrolle angeboten; reiner Erstöffnungs-schutz
Alpina Vera – Goldsiegel oder BIO ist Voraussetzung
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