Buchführungspflicht für Tierarzneimittel in der Imkerei
Die Tierarzneimittel, deren Anwendung, Lagerung und Entsorgung sind rechtlich geregelt. Im Rahmen der Primärproduktionskontrollen werden Anwendung und Inventar überprüft. Imkerinnen und Imker sind für die Dokumentation verantwortlich. Tierarzneimittel durchlaufen ein aufwendiges Zulassungsverfahren. Dadurch wird sichergestellt, dass sie jederzeit den hohen Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit entsprechen. Gerade die für die Bekämpfung der Varroamilbe zugelassenen Mittel